Bestattungen Kämmerzähl

Bestattungsvorsorge

Klassische Beerdigung auf einem Friedhof oder stille anonyme Bestattung? Gedanken an den Tod verdrängen wir gerne. Gerade dann, wenn es um das eigene Ableben geht. Eine frühzeitige Vorsorgeregelung kann nicht nur dafür sorgen, dass die eigene Bestattung auch wirklich den eigenen Vorstellungen eines würdevollen Abschieds entspricht. Sie können Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen abnehmen, auch in Bezug auf die finanzielle Absicherung.

  • Testamtent
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht / Betreuungsvollmacht
  • Sterbebegleitung
  • Organspende
  • ggf. Abschluss einer Sterbegeldversicherung
  • ggf. Einlage auf ein Treuhandkonto
  • Bestimmung von Art und Ort der Bestattung

All dies sind Themen, die Sie zu Lebzeiten selbst regeln können und sollten.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag, den Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens abschließen, sorgt dafür, dass alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestaltet wird. Er enthält die Bestattungsart, den Blumenschmuck, Musikwünsche und vieles mehr. Ein solcher Vertrag ist rechtsverbindlich und behält über Ihren Tod hinaus seine Gültigkeit. Dritte können nicht in den festgelegten Bestattungsplan eingreifen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und helfen Ihnen, Ihren Bestattungsvorsorgevertrag ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Freunde, wenn der Geist geschieden, so weint mir keine Träne nach, denn wo ich weile,
da ist Frieden, dort leuchtet mir ein ewiger Tag.
Annette von Droste-Hülshoff

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