
Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge zur Seite. Wir sind für Sie in Suhl, Themar und Umgebung tätig. Gern informieren wir Sie zu den traditionellen Bestattungsarten wie die Erdbestattung und die Feuerbestattung, aber auch zu den alternativen wie zum Beispiel die FriedWald® Bestattung, Seebestattung, Luftbestattung oder die Diamantbestattung.
Wenn der Tod im Krankenhaus eintritt
... wird die Ausstellung des Totenscheines seitens der Klinik veranlasst. Die Abschiednahme des Verstorbenen durch die Angehörigen, ist innerhalb von zwei Stunden nach Eintritt des Todes auf der Station (ohne Entstehung von Kosten) möglich. Mit dem Bestattungsinstitut wird der Zeitpunkt für die Überführung vereinbart.
Wenn der Tod in einer Pflegeeinrichtung eintritt
... Die Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt, wird vom Personal der Pflegeeinrichtung veranlasst. In Absprache mit dem Pflegeheim, ist eine persönliche Abschiednahme möglich. Mit dem Bestattungsinstitut wird der Zeitpunkt für die Überführung vereinbart.
Wenn der Tod zu Hause eintritt
... informieren Sie bitte den Hausarzt / Notarzt oder den diensthabenden Arzt (Rettungsstelle Tel. 03682 - 40070). Die Ausstellung des Totenscheines erfolgt dann durch den Arzt. Die engsten Angehörigen können dann benachrichtigt werden, um Abschied zu nehmen. Mit dem Bestattungsinstitut wird der Zeitpunkt für die Überführung vereinbart.
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin, um alle Ihre Fragen zu klären und einen angemessenen Abschied mit Ihnen vorzubereiten.

Klassische Beerdigung auf einem Friedhof oder stille anonyme Bestattung? Gedanken an den Tod verdrängen wir gerne. Gerade dann, wenn es um das eigene Ableben geht. Eine frühzeitige Vorsorgeregelung kann nicht nur dafür sorgen, dass die eigene Bestattung auch wirklich den eigenen Vorstellungen eines würdevollen Abschieds entspricht. Sie können Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen abnehmen, auch in Bezug auf die finanzielle Absicherung.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag, den Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens abschließen, sorgt dafür, dass alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestaltet wird. Er enthält die Bestattungsart, den Blumenschmuck, Musikwünsche und vieles mehr. Ein solcher Vertrag ist rechtsverbindlich und behält über Ihren Tod hinaus seine Gültigkeit. Dritte können nicht in den festgelegten Bestattungsplan eingreifen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich und helfen Ihnen, Ihren Bestattungsvorsorgevertrag ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.